Verfassungswidrige Bundestagswahl?

Regierungsbildung mittels Überhangmandaten, eine verfassungswidrige Bundestagswahl?

Der ehemalige Verfassungsrichter, Ernst Gottfried Mahrenholz, in einem Interview bei der Süddeutschen zu der Frage ob eine Regierungsbildung alleine über Überhangmandate überhaupt verfassungskonform sein kann.
siehe Artikel: “Kungelei – das Volk wird beiseitegeschoben”

Nun droht angesichts der aktuellen Umfragen genau dieses Szenario sich möglicherweise zu realisieren, denn die CDU gemeinsam mit der FDP erreichen, zur Erleichterung vieler im Lande, die Mehrheit wahrscheinlich nicht direkt, möglicherweise jedoch dennoch über die Überhangmandate. Ereilt uns angesichts diese drohenden Katastrophe einer Regierung, unter Beteiligung einer FDP, eventuell sogar eine Neuwahl im Jahr 2011, wenn das Wahlrecht geändert werden muss? Oder werden wir mit dem Desaster, sofern es überhaupt in dieser Form zustande kommt, die vollen vier Jahre leben müssen?

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September 24th, 2009
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